Rahmenbedingungen

Verschwiegenheit

Als Psychologin und Psychotherapeutin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht über alle mir anvertrauten Geheimnisse.

(§37 Psychologengesetz, §15 Psychotherapiegesetz)

Kosten

Ein Gespräch dauert 50 Minuten und kostet 105,00 Euro.

Sie können die Honorarnote für einen Kostenzuschuss durch die Krankenkasse einreichen.

Erstgespräch

Auch das erste Gespräch dauert 50 Minuten und wird zum Normaltarif verrechnet.

In einem ersten Gespräch lernen wir uns kennen und Sie entscheiden, ob sie sich mir anvertrauen können und möchten. Wir besprechen die Rahmenbedingungen und wie eine mögliche Zusammenarbeit aussehen kann. Sollte es nach dem Gespräch zu keiner Vereinbarung zwischen uns kommen, werde ich Ihnen den Termin nicht in Rechnung stellen.

Absageregelung

Vereinbarte Termine können Sie bis zu 24 Stunden vor dem Termin verschieben oder absagen, ohne dass Kosten für Sie entstehen. Erfolgt die Terminabsage nicht oder zu spät, wird das vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt.